Das Testament im Überblick

Das deutsche Erbrecht ist zu umfangreich und komplex, um es hier erschöpfend darzustellen. Die entscheidenden Fragen müssen oft persönlich und mit Rechtsanwälten oder Notaren besprochen werden. Die folgenden Informationen dienen als kleine Übersicht der Eckpunkte jedes Testaments. Weiterführende Informationen und Gespräche bieten die einzelnen Werke an. Fordern Sie gerne die entsprechenden Broschüren an. Darüber hinaus empfehlen wir, offen mit den Ihnen nahe stehenden Menschen zu sprechen, damit sie Ihre Absichten verstehen und zuordnen können. Brauche ich ein Testament? Liegt kein Testament vor, regelt das Gesetz, wer Sie zu welchen Anteilen beerbt. Als mögliche Erben sieht das Gesetz (nur) Verwandte in abgestuften Ordnungen und den Ehegatten vor:

1. Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel und deren Abkömmlinge

2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen und deren Abkömmlinge

3. Ordnung: Großeltern, Tanten/Onkel und deren Abkömmlinge

4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge

5. Ordnung: entferntere Verwandte und deren Abkömmlinge

Erben einer vorrangigen Ordnung schließen Erben nachfolgender Ordnungen aus. Soweit also Ihre Kinder (Erben 1. Ordnung) noch leben, bleiben Ihre Eltern (Erben 2. Ordnung) von der Erbfolge ausgeschlossen. Erben innerhalb derselben Ordnung ordnen sich in Rangfolge nach Maßgabe der verwandtschaftlichen Nähe: Ihre Enkel erben nicht, solange Ihre Kinder noch leben. Der Ehegatte erbt immer neben den Verwandten.

Ein Testament brauchen Sie immer dann, wenn Sie eine andere Erbfolge bestimmen wollen als die gesetzliche. Sie können mit einem Testament Personen – sei es als Erbe oder Vermächtnisnehmer – außerhalb Ihrer Familie begünstigen, z.B. Freunde oder gemeinnützige Organisationen. Bedenken Sie aber bitte, dass Ihre Kinder, Ihr Ehegatte und Ihre Eltern einen Anspruch auf den Pflichtteil haben.

Welche Form wähle ich für mein Testament?

Die einfachste Form des Testaments ist das eigenhändige Testament. Dazu müssen Sie

  • Ihr Testament von Anfang bis Ende handschriftlich verfassen,
  • unterschreiben
  • und mit Ort und Datum versehen.

Sie können Ihren letzten Willen auch als notarielles Testament vor einem Notar errichten. Dieser achtet auf die korrekte rechtliche Formulierung. 

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