Jeder Erbfall löst Erbschaftsteuer aus. Die Höhe der Erbschaftsteuer ist abhängig von der Steuerklasse, den Freibeträgen des Erben, dem Steuersatz und der Höhe der Erbschaft. Es gilt: je enger die Verwandtschaft zum Verstorbenen, desto geringer die Steuer.
Zuwendungen (Erbschaft oder Vermächtnis) an die katholischen Hilfswerke sind wegen ihrer Gemeinnützigkeit steuerfrei.