Je enger der Begünstigte mit dem Erblasser oder dem Schenker verwandt ist, umso niedriger ist die Steuerklasse und somit der Steuersatz.
Steuerklasse I:
Ehepartner, Kinder und Stiefkinder des Erblassers, Enkelkinder; Eltern und Großeltern nur bei Erbschaften
Steuerklasse II:
Geschwister (auch Halbgeschwister), Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und die geschiedenen Ehegatten; Eltern und Großeltern nur bei Erwerben durch Schenkung – bei Erbschaften siehe Steuerklasse I
Steuerklasse III:
alle übrigen Erwerber
über 26.000.000 | 30% | 43% | 50% |
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich … € | Prozentsatz | Prozentsatz | Prozentsatz |
neu | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
75.000 | 7% | 15% | 30% |
300.000 | 11% | 20% | 30% |
600.000 | 15% | 25% | 30% |
6.000.000 | 19% | 30% | 30% |
13.000.000 | 23% | 35% | 50% |
26.000.000 | 27% | 40% | 50% |