Welche Steuersätze gibt es?

Je enger der Begünstigte mit dem Erblasser oder dem Schenker verwandt ist, umso niedriger ist die Steuerklasse und somit der Steuersatz.

Steuerklasse I:
Ehepartner, Kinder und Stiefkinder des Erblassers, Enkelkinder; Eltern und Großeltern nur bei Erbschaften

Steuerklasse II:
Geschwister (auch Halbgeschwister), Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und die geschiedenen Ehegatten; Eltern und Großeltern nur bei Erwerben durch Schenkung – bei Erbschaften siehe Steuerklasse I

Steuerklasse III:
alle übrigen Erwerber

Steuersätze:

über 26.000.000 30% 43% 50%
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich … € Prozentsatz Prozentsatz Prozentsatz
neu Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 7% 15% 30%
300.000 11% 20% 30%
600.000 15% 25% 30%
6.000.000 19% 30% 30%
13.000.000 23% 35% 50%
26.000.000 27% 40% 50%
Unsere Hotline:
0761 200 785