Was gilt für das Einfamilienhaus?

Grundsätzlich werden Immobilien mit dem Verkehrswert (gemeiner Wert) bewertet. So kann der Wert eines Einfamilienhauses inklusive Grundstück aus Vergleichspreisen für vergleichbare Immobilien vom Finanzamt ermittelt werden.

Das selbst genutzte Haus, das an den Ehepartner vererbt wird, bleibt dann steuerfrei, wenn der überlebende Ehegatte zehn Jahre selbst darin wohnt. Wird das selbst genutzte Haus an Kinder bzw. an Enkel vererbt, ist der Erwerb dann steuerfrei, wenn der Erwerber – z.B. das Kind - das Haus zehn Jahre lang selbst bewohnt.

Zudem darf die Wohnfläche nicht größer als 200 qm sein. Alles, was 200 qm übersteigt, muss versteuert werden.

Diese Steuerbefreiung entfällt rückwirkend, wenn das Haus innerhalb der Frist von 10 Jahren verkauft oder vermietet wird. Der Betroffene muss dann Erbschaftssteuer zahlen. Gibt aber beispielsweise der überlebende Ehegatte sein Haus wegen erheblicher Pflegebedürftigkeit vor Ablauf der Frist von zehn Jahren auf, so bleibt es bei der Steuerbefreiung.

Dieser Überblick kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wegen der erbschaftssteuerlichen Auswirkungen sollten Sie sich im Hinblick auf Ihre persönliche Situation fachlich (z.B. durch einen Steuerberater) beraten lassen.

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